Grundsätzlich muss auf Produkte und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt) erhoben werden. Jedoch müssen nur Firmen ab einer gewissen Größe die Umsatzsteuer auf den Preis aufschlagen; für Kleinunternehmer gilt dies nicht.
Mithilfe der Kleinunternehmerregelung nach §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) werden kleine Unternehmen von der Pflicht befreit, Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen, und um so die Tätigkeiten von kleinen Unternehmen zu erleichtern. Bitte wende dich bei weiteren Fragen an deinen Finanz- oder Steuerberater.
Achtung! Wenn du bei deinen Rechnungen auf die USt. verzichtest, kannst du keinen Vorsteuerabzug machen. Weiterhin gelten diese Sonderregelung bei Rechnungen ins Ausland nicht.
Wir möchten dir erklären, wie du die Kleinunternehmerregelung in unserer Zervant-Software anwenden kannst.
Falls dein Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit wird, gehe zu >Mein Konto >Firmendetails und setze den entsprechenden Haken in den Einstellungen und speichere die Änderung.
1. Klicke oben rechts auf >Neue Rechnung
2. In der rechten Spalte kannst du bei >Einstellungen unter dem Punkt >Rechnungstyp nun >Verkäufe ohne USt. (Kleinunternehmerregelung) auswählen
3. Die Spalte für die Umsatzsteuer und weitere Umsatzsteuer-relevanten Felder werden in deiner Rechnung nun nicht mehr angezeigt